Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr > NW 3.02d
 
NW 3.02d Oberhausen: Styrumer Allee
Die Styrumer Allee deckt einen Teil der schon sehr früh aufgegebenen direkten Verbindung vom Oberhausener Hauptbahnhof nach Styrum ab. Sie hat im Süden Anschluss an den Emscher Park Radweg, sonst aber eher eine lokale Erschließungsfunktion.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,6 km
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: Radweg mit parallelem Fußweg; keine Wegweisung
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. März 1862
Stilllegung der Bahnstrecke: 16. April 1888
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblatt: 4507
Route: Oberhausen (südlich des Hauptbahnhofs)
18.10.2015

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Nach einem überbauten Abschnitt befindet sich südlich des Oberhausener Hauptbahnhofs
der "Südmarkt" in der Flucht der ehemaligen Bahntrasse.

Ab der Grenzstraße (Blick zurück) ...

... wurde ein Rad- mit parallelem Fußweg angelegt.

Abzweig zur Stöckmannstraße.

Als hinter von zwei Querstraßen geht es hier über die Akazienstraße.

Nach bereits 650 m ...

... endet die Styrumer Allee an der Landwehr (Blick zurück).

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.46493, 6.84851
[N51° 27' 53.75" E6° 50' 54.64"]
51.45912, 6.84824
[N51° 27' 32.83" E6° 50' 53.66"]
0,6 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.46493, 6.84851
[N51° 27' 53.75" E6° 50' 54.64"]
51.45912, 6.84824
[N51° 27' 32.83" E6° 50' 53.66"]
0,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Oberhausen 0,6 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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