Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr > NW 3.18
 
NW 3.18 Bochum-Hiltrop (Constantin X) – Bergen
Von dieser Zechenbahn werden zwei kurze Abschnitte als Wege genutzt, aber nur der östliche ist Teil des Emscherparkradwegs.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,3 km (davon ca. 1,5 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; wegen einer Umleitung zurzeit nicht Teil des Emscherpark Radweg (die Beschilderung der normalen Route wird im Bereich des Bahntrassenwegs allerdings nur teilweise demontiert)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblatt: 4409(*)
Route: Bochum-Hiltrop (Constantin X) – Bergen (BAB 43)
09.08.2015

Befahrung: August 2015

Fahrtrichtung Ost

BOCHUM (kreisfreie Stadt)
0,0 Abzweig eines wg. Weges von der Zillertalstraße bei RIEMKE unmittelbar südlich der Brücke über die BAB 43: l. St.; ab einer Rechtskurve deutlichere Steigung; Wegeschäden
0,6 ab einer Linkskurve / Haldenzugang Tippelsberg auf der ehem. Zechenbahntrasse; l. St.
0,9 links: Hiltroper Straße (anfangs R/F; ab der Einmündung Tenhoffstraße freigeg. F; später wg.); l. St.
1,6 hinter einem Sportplatz links: wg.; l. Gef.
1,9 nach Überquerung der BAB 43 rechts: wg.; ab der Linkskurve wieder auf der früheren Bahn; anfangs mit parallelem Reitweg; an mehreren Einmündungen geradeaus folgen
3,0 die Bergener Straße / K 18 queren; nach rund 100 m verlässt der Weg leicht ansteigend die verschüttete Trasse
3,3 am Ende rechts: Wiescherstraße / L 645 (Geländer der früheren Brücke noch erhalten)


Fahrtrichtung West

BOCHUM (kreisfreie Stadt)
0,0 Beginn eines wg. R/F an der Wiescherstraße / L 645 bei HILTOP (Geländer der früheren Brücke noch erhalten); mit l. Gef. und rechts versetzt auf die ehem. Trasse
0,3 die Bergener Straße / K 18 queren und an mehreren Einmündungen geradeaus folgen; später mit parallelem Reitweg
1,3 vor der Autobahn verlässt der Weg mit einer Rechtskurve die Bahn; dann links die BAB 43 überqueren: l. St.
1,7 rechts: Hiltroper Straße (freigeg. F, l. Gef.); an der Einmündung Tenhoffstraße geradeaus folgen
2,4 vor dem Tippelsberg rechts: wg. Weg auf der ehem. Zechenbahntrasse; l. Gef.
2,8 an einem Haldenzugang rechts von der Bahn: deutlicheres Gef.; Wegeschäden; ab der Linkskurve parallel zur Autobahn bis zur Brücke Zillertalstraße bei RIEMKE (3,3)



In der Nähe einer ehemaligen Bauschuttdeponie Tippelsberg etwa 250 m als Weg erhalten,
aber nicht Teil des Emscher Park Radwegs.

Nördlich der Autobahn beginnt ein kurzer Bahntrassenweg, ...

... der anfangs mit parallelem Reitweg über einen Damm führt.

Die Trasse ist teilweise die Siedlungsgrenze von Hiltrop, ...

.. erst später ist auch ein Areal nördlich der früheren Bahn bebaut.

Hinter der Bergener Straße bleibt der Wen nur noch kurz auf Trassenniveau ...

... und verschwenkt dann leicht ansteigend nach Osten.

Die Geländer der Brücke Wiescherstraße sind erhalten geblieben.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.51106, 7.22422
[N51° 30' 39.82" E7° 13' 27.19"]
51.51710, 7.25328
[N51° 31' 1.56" E7° 15' 11.81"]
3,3 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.50877, 7.22941
[N51° 30' 31.57" E7° 13' 45.88"]
51.50544, 7.23008
[N51° 30' 19.58" E7° 13' 48.29"]
0,4 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 51.50865, 7.24125
[N51° 30' 31.14" E7° 14' 28.50"]
51.51595, 7.25142
[N51° 30' 57.42" E7° 15' 5.11"]
1,1 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Bochum 1,5 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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