Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr > NW 3.22a
 
NW 3.22a Castrop-Rauxel: Zechenbahntrasse Victor 3/4 – Ickern 1/2
Das kurze Stückchen ehemalige Zechenbahn ist heute Teil des Emscherwegs. Nördlich der Autobahn verlieren sich die Spuren.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,7 km
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; Wegweisung als Teil des R 31)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblatt: 4410*
Route: Ickern: Recklinghauser Straße bis Brücke Horststraße
16.04.2012

Befahrung: April 2012

Fahrtrichtung Ost

CASTROP-RAUXEL (Kreis Recklinghausen)
0,0 Beginn des wg. R/F an der Recklinghauser Straße / L 658 (Pfostensperre)
0,4 die Vinckestraße queren (Pfostensperren; Gleisrest)
0,7 vor der Emscher Ende des Radwegs: Anschluss an den Emscherweg



Unmittelbar am Beginn des Radwegs auf der Zechenbahntrasse befindet sich ein Einmannbunker
(rechts zwischen Schild und Baum).

Der Schotterweg ...

... quert bald die Vinckestraße, ...

... verläuft parallel zur Horststraße ...

... und endet an der Emscher, wo die Fundamente der alten Brücke erhalten sind.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.58613, 7.33958
[N51° 35' 10.07" E7° 20' 22.49"]
51.58938, 7.34868
[N51° 35' 21.77" E7° 20' 55.25"]
0,7 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.58613, 7.33958
[N51° 35' 10.07" E7° 20' 22.49"]
51.58938, 7.34868
[N51° 35' 21.77" E7° 20' 55.25"]
0,7 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW Kreis Recklinghausen Castrop-Rauxel 0,7 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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