Bahntrassenradeln – Details

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FR 34.06 Boujan-sur-Libron – Bassan – Servian
Streckenlänge (einfach): ca. 7,7 km
teilw. mit KFZ-Verkehr
Oberfläche:

asph. (Boujan-sur-Libron – Bassan), verdichtete Erde (Bassan – Servian)

Eröffnung des Radwegs:
  • 15. Februar 2014 (bei Boujan-sur-Libron)
  • 4. April 2015 (Bassan – Servian)
Route: Boujan-sur-Libron – Bassan – Servian
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Chemins de fer de l'Hérault (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (fr)
27.12.2020

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


An der Route de l'Ancienne Gare in Boujan-sur-Libron gibt es eine Parkmöglichkeit …

… direkt am Beginn der Voie Verte.

Dieser Kessel eines Güterwagens dient als Kunstobjekt.

Nach wenigen Metern in nördliche Richtung …

.. .geht es auf der alten Bahnbrücke über den kleinen Fluss Le Libron.

Der folgende Abschnitt hat eine wassergebundene Oberfläche.

Blick zurück in Richtung Boujan: …

… An einem künstlichen Wasserbecken trifft die Voie Verte (Blick zurück) …

… auf die Verbindungsstraße von Boujan-sur-Libron nach Bassan …

... die hier die alte Bahnstrecke nutzt.

An den Brücken ist die Straße etwas eingeengt.

Am östlichen Ortrand von Bassan verläuft die Voie Verte auf der Rue du Crès.

Am Ortsende wird die Trasse zu einem Schotterweg, …

... der durch Felder und Weinanbau …

… in nordöstlicher Richtung teilweise dünn asphaltiert nach Servian verläuft.

Wegweiser an einer Feldwegkreuzung

Rebstöcke auf beiden Seiten des Wegs.

Der Bewuchs hat hier die "Voie Verte" etwa zu wörtlich genommen.

Der Endpunkt in Servian ist erreicht und auf dem
ehemaligen Bahnhofsgelände ist ein Park entstanden

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 27. Juli 2025

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