Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > linksrheinisch > NW 1.03a
 
NW 1.03a Viersen – Grefrath (ehem. Crefelder Eisenbahn)
LogoVon der Nord-Süd-Strecke der Crefelder Eisenbahn, im Volksmund liebevoll "Schluff" genannt, ist nur wenig als Radwanderweg erhalten geblieben. Sehenswert ist die Umsetzung der Fietsallee Nordkanal mit einer beachtenswerten Markierung des Weges und des historischen Kanalverlaufs, der später zum Teil durch Eisenbahnen aufgegriffen wurde.
Streckenlänge (einfach): ca. 10,5 km (davon ca. 2,7 km auf der ehem. Bahntrasse)
meist parallel zur nur noch selten erkennbaren Trasse
Höhenprofil: eben (35 m ü. NN)
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: meist kombinierter Fuß-/Radweg, teilw. Mitbenutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr; Wegweisung Euroga-Radroute, auf Abschnitten zus. mit Logo Fietsallee
Eisenbahnstrecke: Crefelder Eisenbahn ("Schluff") / Krefeld Süd – Hüls – Kempen – Süchtelnvorst; 26 km (1435 mm)
Krefeld Süd – Süchteln – Viersen; 18 km (1435 mm; ca. 2 km auf gleicher Strecke nach Hüls)
Süchteln – Süchtelnvorst – Grefrath; 6 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. November 1870 (Krefeld Süd – Hüls, Krefeld Süd – Viersen und Süchteln – Grefrath)
18. Februar 1872 (Hüls – Kempen – Süchtelnvorst)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1874-80 Einschränkungen durch den Konkurs der Vorgängerbahn; 15. November 1916 (Stilllegung Süchtelnvorst – Grefrath), in den 1930er Jahren vorübergehende Einstellung des Pv, der 1939 wieder aufgenommen wurde; 1949 (Pv Kempen – Süchteln – Viersen und Gesamtverkehr Oedt – Süchteln); 19. Mai 1951 (Pv Krefeld – Hüls – Kempen und Krefeld – Süchteln, Gv Kempen – Oedt), ab 1961 weiterer Rückzug des Gv
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblätter: 4604, 4704
Route: Viersen – Viersen-Süchteln – Viersen-Vorst – Grefrath
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Krefelder Eisenbahn-Gesellschaft
13.04.2015

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 1.03a
06.03.2013: ".Der „Hauptbahnhof“ von Vorst" (Westdeutsche Zeitung, Kreis Viersen)

Befahrung: September 2012

Fahrtrichtung Süd

GREFRATH (Kreis Viersen)
0,0 südwestlich des Zentrums von GREFRATH am Beginn des Bahntrassenwegs nach Kaldenkirchen auf der Lobbericher Straße in südwestlicher Richtung
  0,0 N: Kempen 7,9; Grefrath-Zentrum 1,1; Fietsallee Nordkanal; BahnRadweg Kreis Viersen; Bahntrassenradweg NW 1.02
  0,7 W: Kaldenkirchen 10,0; Lobberich 4,9; BahnRadweg Kreis Viersen; Bahntrassenradweg NW 1.02
0,4 die L 39 unterqueren (Pfostensperren), dann links: l. St.
0,5 an der Ampel die B 509 queren: L 39 (rechter Zweirichtungs-R/F); an der Einmündung Landwehr geradeaus folgen
VIERSEN (Kreis Viersen)
2,8 an der Einmündung Mühlenheuweg (Ampel) geradeaus folgen: Grefrather Straße / L 39 (R/F, teilw. wg.)
  2,8 links: Oedt 2,7 Burg Uda 2,4
3,4 an der Einmündung Truppenend die Straße links versetzt queren, später Steinsperre; in VORST: Andreasstraße
4,3 Oedter Straße queren: Andreasstraße; später R/F (Pfostensperre)
  4,3 links: zum Bahntrassenweg NW 1.03a (Richtung: Kempen)
4,8 an der Kreuzung Feldstraße geradeaus folgen (als Sackgasse ausgewiesen) und bei 5,2 geradeaus (Pfostensperre) und an der Kreuzung Butschenweg geradeaus: nicht freigeg. Z. 250
5,8 an einem schrägen Querweg schräg rechts
  5,8 links: Tönisvorst-St. Tönis 10; Tönisvorst-Vorst 4,3; BahnRadweg Kreis Viersen
6,0 rechts versetzt zur Ampel und die Tönisvorster Straße queren: Freudenbergstraße (linker R/F), später eigenständiger R/F; am Ortsende geradeaus und dem Weg geradeaus folgen
  6,0 links: Niers 0,7; rechts: Dülken 6,3; Lobberich 10, Süchteln 0,3; NiederRhein-Route 94+93
6,9 eine Straße queren: An der Bahn (als R/F, landw. Verkehr frei); geradeaus folgen
7,5 in SITTARD den Holtweg queren; später R/F und Pfostensperre; weiter geradeaus folgen (parallel zur Straße Am Schluff)
8,2 Oberrahser Straße queren: Am Alten Nordkanal; einen Weg queren und schräg rechts folgen
8,5 am Ende links: Rahser Straße; an der Einmündung Am Alten Nordkanal geradeaus folgen
  8,5rechts: Schwalmtal-Waldniel 12; Viersen 1,9; NiederRhein-Route 58
8,7 an der Kreuzung rechts: Sittarder Straße (R), die Eisenbahn unterqueren und bei 9,4 die Gerberstraße queren (Ampel): Kanalstraße (R)
  8,7 geradeaus: Tönisvorst-St. Tönis 11; Anrath Bf 4,5; Deutsche Fußball-Route; NiederRhein-Route 58
10,0 am Kreisverkehr schräg links die Krefelder Straße queren: Hageau-Promenade
10,2 rechts: Scheldefahrt zum zum Hauptbahnhof Viersen (10,5)
  10,0 geradeaus: Mönchengladbach 10; Neersen 7,1; Fietsallee Nordkanal



Zwischen Grefrath und Vorst lassen (Blick zurück) ...

... lassen sich keine eindeutigen Spuren der Bahn mehr ausmachen.

Erst ein verdächtig gebogener Feldweg verrät, dass hier die Bahnstrecke aus Kempen kreuzte (NW 1.03a).

Die auffällige Markierung kennzeichnet den Verlauf des früheren Nordkanals, ...

... dessen Korridor nach der Aufgabe des Kanalprojektes ...

... zum Teil für Bahnstrecken genutzt wurde.

Bei Süchteln mündet von links der Bahntrassenweg aus St. Tönis ein (NW 1.03a).

Auf dem letzten Stück dieser Strecke verschwenkt der Weg in etwa auf die Nord-Süd-Bahn nach Viersen.

Straße "An der Bahn" bei Sittard.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.33107, 6.33824
[N51° 19' 51.85" E6° 20' 17.66"]
51.25521, 6.40393
[N51° 15' 18.76" E6° 24' 14.15"]
10,5 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.28855, 6.37622
[N51° 17' 18.78" E6° 22' 34.39"]
51.26730, 6.39376
[N51° 16' 2.28" E6° 23' 37.54"]
2,7 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW Kreis Viersen Grefrath
NW Kreis Viersen Viersen 2,7 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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