Bahntrassenradeln – Details

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NW 1.03c Viersen – Tönisvorst (ehem. Crefelder Eisenbahn)
LogoDer Ast von Viersen-Süchtelen nach Tönisvorst-St. Tönis ist der am besten als Radweg ausgebaute der drei Strecken der Crefelder Eisenbahn zwischen Viersen, Grefrath und Kempen.
Streckenlänge (einfach): ca. 9,8 km (davon ca. 8,4 km auf der ehem. Bahntrasse)
weitere 300 m in St. Tönis befahrbar, aber nicht Teil des Bahnradwegs; Anbindung vom Hbf Krefeld: zusätzlich 6 km
Höhenprofil: eben (35 m ü. NN)
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; Wegweisung des Radverkehrsnetzes mit Einschüben des Bahnradwegs Kreis Viersen
Eisenbahnstrecke: Crefelder Eisenbahn ("Schluff") / Krefeld Süd – Hüls – Kempen – Süchtelnvorst; 26 km (1435 mm)
Krefeld Süd – Süchteln – Viersen; 18 km (1435 mm; ca. 2 km auf gleicher Strecke nach Hüls)
Süchteln – Süchtelnvorst – Grefrath; 6 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. November 1870 (Krefeld Süd – Hüls, Krefeld Süd – Viersen und Süchteln – Grefrath)
18. Februar 1872 (Hüls – Kempen – Süchtelnvorst)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1874-80 Einschränkungen durch den Konkurs der Vorgängerbahn; 15. November 1916 (Stilllegung Süchtelnvorst – Grefrath), in den 1930er Jahren vorübergehende Einstellung des Pv, der 1939 wieder aufgenommen wurde; 1949 (Pv Kempen – Süchteln – Viersen und Gesamtverkehr Oedt – Süchteln); 19. Mai 1951 (Pv Krefeld – Hüls – Kempen und Krefeld – Süchteln, Gv Kempen – Oedt), ab 1961 weiterer Rückzug des Gv
Eröffnung des Radwegs:
Planungen:

In St. Tönis könnte eine Lücke im Bahntrassenweg inkl. einer neuen Querung der Düsseldorfer Straße geschlossen werden. [August 2019]

Messtischblätter: 4604, 4704
Route: Viersen-Süchtelen – Tönisvorst-Vorst – Tönisvorst-St. Tönis
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Krefelder Eisenbahn-Gesellschaft
20.09.2019

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 1.03c
16.08.2019: "Radwege: CDU will den Lückenschluss auf der Schluff-Trasse in St. Tönis" (Westdeutsche Zeitung)

Befahrung: April 2006

Fahrtrichtung West

KREFELD (kreisfreie Stadt)
0,0 vor dem Hauptbahnhof KREFELD (Haupteingang) an der Ampel die Straße queren, dann links: Hansastraße und vor der freigeg. Einbahnstraße rechts: Petersstraße; den Südwall queren: als Fahrradstraße; am Dr.-Hirschfelder-Platz geradeaus folgen
  0,0 rechts: Meerbusch-Büderich 21; KR-Königshof 2,1; NiederRhein-Route
0,6 links: Dreikönigstraße; an der Königstraße geradeaus folgen (freigeg. F-Zone, Pfostensperre)
  0,6 rechts: KR-Oppum 4,2; KR-Uerdingen 6,9; KR-Linn 5,4; Duisburg 22; KR-Bockum 4,2
0,8 am Platz geradeaus, dann rechts: Wiedenhofstraße (später freigeg. Einbahnstraße: geradeaus folgen) und vor dem Parkhaus links: Evertsstraße (abmarkierter R)
  0,8 links (Mühlenstraße): Willich 8,5; KR-Stahldorf 3,2; KR-Fischeln 3,5
1,1 rechts: Breite Straße
1,3 an der Kirche (Dionysiusplatz) links: Dionysiusstraße; den Westwall queren (teilw. freigeg. Einbahnstraße, dann Fahrradstraße) und immer geradeaus folgen
  1,3 geradeaus: Moers 16; KR-Traer 7,2; NiederRhein-Route
2,1 die Straße an der Ampel queren und rechts: Frankenring / B 9 (linker R)
2,2 an der Kreuzung links: St.-Töniser-Straße (R); die Eisenbahn (Museumsbahn) queren und immer geradeaus folgen (u. a. die Gutenbergstraße queren und eine Bahnstrecke unterqueren)
3,6 am Stadtrand an der Einmündung Am Schicksbaum geradeaus folgen: R/F mit Wegeschäden; an der Oberbenrader Straße geradeaus folgen
  3,6 rechts: Grefrath 16; Kempen 9,4
TÖNISVORST (Kreis Viersen)
5,6 weiter geradeaus: Krefelder Straße; in ST. TÖNIS geradeaus folgen, im Ort freigeg. F
6,1 an der Ringstraße geradeaus folgen, dann links: Willicher Straße (freigeg. F)
  6,2 rechts (freigeg. F-Zone): St. Tönis 0,1; NiederRhein-Route
6,3 rechts: asph., freigeg. F auf der ehem. Bahntrasse entlang der Dammstraße; Halbsperren; einen Weg mit Halbsperren queren (mit Euroga-Radweg)
  6,3 links: hinter dem Parkplatz Wilhelmplatz Infotafel, Endhaltestelle der Straßenbahn und End-Hp der Museumsbahn „Schluff“
6,7 Viersener Straße queren (Halbsperren): asph. R/F; an einem Spielplatz vorbei; eine weitere Straße queren (Halbsperren), später parallel zur Straße Am Schluff
  6,7 links: Viersen 13; Anrath Bf 5,5; NiederRhein-Route
7,4 am Westring schräg links: Vorster Straße (linker R/F)
  7,4 geradeaus: die Trasse ist bis zur Verbindungsstraße als F begehbar und dann bis zur L 362 unterbrochen
7,9 an der Kreuzung rechts: Düsseldorfer Straße / L 362 (linker R/F)
  7,9 links: Euroga-Radroute
8,2 links (Halbsperre): asph. R/F auf der ehem. Bahntrasse; im Gewerbegebiet eine Straße mit Halbsperren queren
9,0 am Ortsrand den Tempelsweg / Lenenweg (Halbsperren) und einen Weg queren (Halbsperren): teilw. unebener Belag; bei 9,7 den Weg Huverheide (Halbsperren) und am Hof zwei weitere Weg quere (Halbsperren); in VORST einen abgebundenen Weg queren (Drängelgitter)
11,4 St.-Töniser-Straße queren (Drängelgitter); kleiner Park, dann eine weitere Straße queren (Drängelgitter)
12,3 am Ortsende kurz hintereinander die Oedter Straße und die Straße Am Sportplatz (Drängelgitter), später einen Weg mit Halbsperren queren; zwei kleine Brücken und zwei Feldweg
  12,4 links (Am Sportplatz): St. Tönis, R 14
VIERSEN (Kreis Viersen)
14,6 L 391 queren (ein Drängelgitter); min. Gef., dann fl. Dann; einen Graben und die Niers überqueren; Linkskurve
  14,6 links: MG-Rheydt 17,6; Neersen 10,1; Niers-Radwanderweg
  14,6 rechts: Wachtendonk 17,1; Grefrath-Oedt 4,5; Niers-Radwanderweg
15,5 eine Straße queren
  15,5 rechts: Kempen 14; Gerfrath 7,4; NiederRhein-Route
15,8 an der ehem. Verzweigung der Bahnstrecken Anschluss an Fietsallee Nordkanal
  15,8 geradeaus: Viersen 4,7; NiederRhein-Route; Bahntrassenweg NW 1.03a Süd
  15,8 rechts zurück: NiederRhein-Route; Bahntrassenweg NW 1.03a Nord



Der Radwegeabzweig nach St. Tönis (rechts) befindet sich in Süchteln etwas östlich
der früheren Bahnstrecke von Viersen nach Grefrath (links: NW 1.03a) ...

... und verläuft im Gegensatz zur Nord-Süd-Strecke fast vollständig auf der alten Trasse.

Am Ortsrand wird die Bruchstraße gekreuzt, ...

... dann geht es durch die Niersniederung ...

... mit mehreren Brücken.

Zur Straße steigt der Weg leicht an.

An der Straßenquerung L 391 kreuzt der Niers-Radwanderweg.

Anschließend geht es weiter durch Felder ...

... und über zwei weitere kleine Brücken.

Später kommt Vorst in Sicht.

... wo am Ortsrand mehrere Straßen gequert und ein kurzes an einem Industriegelände
geschlucktes Trassenstück umfahren werden müssen.

Immer wieder geht es an Höfen vorbei.

Von der jetzt parallel verlaufenden Landesstraße bekommt man nur wenig mit.

Hinter einem Industriegebiet endet der Weg an der L 362.

Nach einer Umfahrung auf straßenbegleitenden Radwegen wird am Ortsrand von
St. Tönis der nächste Trassenabschnitt erreicht (Blick zurück auf den nach 300 m abgebundenen Weg).

Das erste Stück in St. Tönis verläuft durch einen Grünzug, ...

... später geht es parallel zur Dammstraße ...

... an der Endhaltestelle der Straßenbahn vorbei ...

... zur Endhaltestelle der Museumsbahn "Schluff".

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.28856, 6.37622
[N51° 17' 18.82" E6° 22' 34.39"]
51.31984, 6.49888
[N51° 19' 11.42" E6° 29' 55.97"]
9,8 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.28856, 6.37622
[N51° 17' 18.82" E6° 22' 34.39"]
51.30774, 6.43019
[N51° 18' 27.86" E6° 25' 48.68"]
4,4 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 51.30885, 6.43383
[N51° 18' 31.86" E6° 26' 1.79"]
51.31949, 6.47194
[N51° 19' 10.16" E6° 28' 18.98"]
2,9 km OSM / Bing / GMap
3 (1) 51.31898, 6.48121
[N51° 19' 8.33" E6° 28' 52.36"]
51.31951, 6.49631
[N51° 19' 10.24" E6° 29' 46.72"]
1,1 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Krefeld
NW Kreis Viersen Tönisvorst 6,2 km
NW Kreis Viersen Viersen 2,2 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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