Bahntrassenradeln – Details

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NW 2.14 Münster: York-Ring – Zentrum Nord
Ein Neubauvorhaben auf einem alten Brauereigelände und eine Busstraße als Umleitungsstrecke während des Ausbaus einer Kreisstraße haben im Norden Münsters erste Teilstücke eines Bahntrassenwegs hervorgebracht, der hoffentlich noch weiter zu einer hochwertigen Radwegeverbindung vervollständigt wird.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,1 km (davon ca. 0,8 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

asph. (Breite 3 m)

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg (Verbindungsstücke auch Straßen); auf Teilstücken HBR-Wegweisung (ohne Streckenpiktogramm "Bahntrassenradweg")
Eisenbahnstrecke: WLE / Anschlussgleis; ca. 2,5 km (1435 mm)
Eröffnung des Radwegs:
Planungen:

Der Bau des Bahntrassenwegs vom Zentrum Nord und der ehem. Germania-Brauerei sollte in fünf Abschnitte gegliedert werden, die nur zum Teil realisiert wurden: I York-Ring – Dorpatweg (200 m), II Dorpatweg – Grevener Straße / B 219 (450 m), III Grevener Straße – Salzmannstraße (350 m), IV Salzmannstraße – Kanalstraße (900 m), V Kanalstraße – Zentrum Nord.
Die Realisierung des Abschnitts II erfolgte bis zum Frühjahr 2008 im Rahmen des Projekts "Germania-Campus", der Abschnitt I in den Jahren 2010/11. [Oktober 2016]

Besonderheiten: Der Abschnitt IV zwischen Wienburgstraße und Kanalstraße wurde im Zuge des Umbaus einer Kreisstraße als Busspur und anschließend als Radweg genutzt. Seit dem Fahrplanwechsel am 10. Oktober 2016 ist er wieder einer Stadtbuslinie vorbehalten; der Radverkehr wird durch den Wienburgpark geleitet.
Messtischblatt: 4011*
Route: Münster (nördlich des Zentrums)
24.11.2016

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 2.14
27.02.2016: "Grevener Straße: Zehn-Minuten-Takt für Busse" (Westfälische Nachrichten)
07.10.2016: "Gleistrasse wird zur Busspur" (Stadt Münster)

Befahrung: Mai 2015

Fahrtrichtung Ost

MÜNSTER (kreisfreie Stadt)
0,0 von der Gasselstiege (R/F; Radroute aus MS Centrum) schräg rechts: R/F; Pfostensperre
0,1 den York-Ring queren: Koburger Weg (parallel zur ehem. Trasse)
  0,1 links: Nienberge 7,9; rechts: Mauritzviertel 4,3
0,4 geradeaus: ab einem Parkplatz auf der ehem. Bahntrasse (Pfostensperre); Rechtskurve
  0,4 schräg links: beschilderte Radroute
0,8 wenig links versetzt zur Kreuzung und die Grevener Straße / B 219 queren: Meßkamp; an den Kreuzungen Kinderhauser Straße und Salzmannstraße geradeaus folgen
1,6 wenig rechts versetzt durch die Pfostensperre: R/F auf der ehem. Bahntrasse; bei 1,9 geradeaus folgen
  1,6 links: beschilderte Radroute
  1,9 rechts: Mauritzviertel 4,5
2,2 wenig links versetzt die Kanalstraße / K 13 queren: asph. R/F; die Münstersche Aa überqueren und geradeaus folgen
2,5 an der Bahnhaltestelle geradeaus und vor der Zufahrt zur Landwirtschaftskammer (Pfostensperre) rechts: parallel zum flachen Bahndamm
2,9 schräg rechts folgen
3,0 an der Unterführung geradeaus zum Bahnhof Münster Zentrum Nord (3,1)
  3,0 links zurück: Sprakel 3,4; Gelmer 6,3; Rieselfelder5,1
  3,1 geradeaus: MS Centrum 2,4; rechts: Uppenberg 2,1


Fahrtrichtung West

MÜNSTER (kreisfreie Stadt)
0,0 vom Bahnhof Münster Zentrum Nord rechts und an der Unterführung (0,1) schräg links: asph. R/F
  0,0 links: MS Centrum 2,4; geradeaus: Uppenberg 2,1
  0,1 schräg rechts: Sprakel 3,4; Gelmer 6,3; Rieselfelder5,1
0,3 schräg links folgen: parallel zum flachen Bahndamm
0,6 hinter der Rechtskurve an der Zufahrt zur Landwirtschaftskammer (Pfostensperre) links und an der Bushaltestelle schräg rechts: asph. R/F; später geradeaus die Münstersche Aa überqueren
1,0 wenig links versetzt die Kanalstraße / K 13 queren: asph. R/F auf der ehem. Bahntrasse; bei 1,3 geradeaus folgen
  1,3 links: Mauritzviertel 4,5
1,5 am Ende des R/F wenig rechts versetzt durch die Pfostensperre: Meßkamp parallel zur Trasse; an den Kreuzungen Salzmannstraße und Kinderhauser Straße geradeaus folgen
  1,5 rechts: beschilderte Radroute
2,3 an der Ampel die Grevener Straße / B 219 queren und wenig links versetzt auf die asph. Bahntrasse (R/F); Linkskurve; später ab einem Parkplatz neben der Trasse (Pfostensperre)
2,8 geradeaus: Koburger Weg (freigeg. Einbahnstraße)
  2,8 rechts zurück: beschilderte Radroute
3,0 den York-Ring queren: freigeg. F (Pfostensperre)
  3,0 links: Mauritzviertel 4,3; rechts: Nienberge 7,9
3,1 schräg links: Gasselstiege (R/F; Fortsetzung der Radroute nach MS Centrum)



Nördlich des Bahnhofs Münster Zentrum Nord ...

... zweigte eine Stichbahn ab, zu deren Damm parallel ein Radweg ...

... zur Kanalstraße verläuft.

Der heutige, 3 m breite Radweg ...

... wurde im Zuge des Ausbaus einer Kreisstraße als Busspur genutzt.

Ab der Wienburgstraße geht es auf der parallel verlaufenden Straße Meßkamp weiter.

Blick zurück von der Salzmannstraße.

Jenseits der Grevener Straße ...

... ist die Trasse wieder als Radweg ausgebaut ...

... und führt durch ein Neubauviertel im Bereich der früheren Germania-Brauerei.

Ab einem Supermarkt liegt der Weg etwas neben dem ursprünglichen Trassenverlauf.

Blick zurück über den Yorck-Ring, ...

... von dem der Radweg noch bis zur Gasselstiege führt.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.98403, 7.63797
[N51° 59' 2.51" E7° 38' 16.69"]
51.97278, 7.61004
[N51° 58' 22.01" E7° 36' 36.14"]
3,1 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.98548, 7.62820
[N51° 59' 7.73" E7° 37' 41.52"]
51.98290, 7.62184
[N51° 58' 58.44" E7° 37' 18.62"]
0,5 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 51.97982, 7.61169
[N51° 58' 47.35" E7° 36' 42.08"]
51.97719, 7.60985
[N51° 58' 37.88" E7° 36' 35.46"]
0,3 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Münster 0,8 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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