Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr > NW 3.11a
 
NW 3.11a Bottrop-Batenbrock
Kurze Verbindungsstrecke vom ehemaligen Zechengelände und heutigen Stadtteilpark Prosper III zum Fuß der ehem. Halde, auf deren Plateau jetzt die Landmarke Tetraeder steht.
Streckenlänge (einfach): ca. 2,2 km (davon ca. 1,3 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: keine StVO-Beschilderung; HBR-Wegweisung (ohne Streckenpiktogramm "Bahntrassenradweg")
Eröffnung der Bahnstrecke: ca. 1906 (Zechenbahn zur Zeche Prosper III, auf deren Gelände sich heute der Prosper-Park befindet)
Stilllegung der Bahnstrecke: ca. Mitte der 1980er Jahre
Eröffnung des Radwegs:
Planungen:

Die Brücke Horster Straße soll abgerissen und verfüllt werden. Eine Durchbindung des Radweg ist hier leider nicht geplant. [Februar 2022]

Messtischblatt: 4407*
Route: Lange-Kamp-Weg westlich der ehem. Halde der Zeche Prosper ("Haldenereignis Emscherblick")
20.02.2022

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 3.11a
11.08.2006: "Brückenschlag vom Emscher Park Radweg zur Tetraeder-Halde / RVR schafft für Radfahrer und Fußgänger direkten Zugang über Bahngleise" (Pressemitteilung RVR)

Befahrung: Juli 2006

Fahrtrichtung Nord

BOTTROP (kreisfreie Stadt)
0,0 von der neuen Brücke über die Bahnstrecke Bottrop Hbf – Gladbeck kommend vor der Halde (mit dem Tetraeder) am Fuß der Treppe „Drettissima“ links, dann schräg links (asph. Gef.) und dem Weg rechts folgen: Verbundpflaster
  0,0 Anschluss Emscher Park Radweg
0,6 die Bechstraße queren (Drängelgitter): wg.; dem Weg an einer Kleingartenanlage schräg links folgen und bei 1,2 am Rand des Volksparks geradeaus folgen
  0,6 links: Emscher Park Radweg
1,5 Ostring queren (enge Drängelgitter); der Weg verlässt wenig später die Bahn (Unterführung Horster Straße ist noch vorhanden und wird von der Rohrleitung genutzt, ist aber zugewachsen); an einem Spielplatz vorbei
1,7 an der Ampel die Horster Straße / L 633 queren und wenig links versetzt (Drängelgitter): wg. R/F; diesem rechts versetzt folgen und am Sportplatz vorbei
1,9 die nächste Brücke ist verschüttet: wenig rechts versetzt und in den Park (Trasse nicht mehr zu erkennen)



Von der Brücke über die Bahnstrecke von Bottrop nach Gladbeck
geht es auf direktem Wege zum Tetraeder.

Blick in Gegenrichtung zur Zeche Prosper.

Auf der südlichen Seite der Bahn befindet sich das Alpincenter Bottrop.

Der Bahntrassenweg befindet sich am Westrand der Halde ...

... und passiert nach Querung der Beckstraße eine Kleingartenanlage.

Der Weg verläuft später als flacher Damm zwischen einer Wohnsiedlung und einer Parkanlage.

Blick zurück auf die Kreuzung Ostring.

An einem Spielplatz verlässt der Lange-Kamp-Weg die Trasse ...

... und quert ebenerdig die Horster Straße, ...

... an der ein Brückengeländer noch die alte Unterführung verrät.

Das Gelände der ehemaligen Zeche Prosper III ...

... wurde zum Prosperpark mit angrenzender Wohn- und Gewerbebebauung umgestaltet.

An der Gladbecker Straße (unten, zu erreichen über eine Rampe)
besteht wieder Abschluss ans Radverkehrsnetz.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.53032, 6.93599
[N51° 31' 49.15" E6° 56' 9.56"]
51.52368, 6.95992
[N51° 31' 25.25" E6° 57' 35.71"]
2,2 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.52807, 6.94074
[N51° 31' 41.05" E6° 56' 26.66"]
51.52285, 6.95618
[N51° 31' 22.26" E6° 57' 22.25"]
1,3 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Bottrop 1,3 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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