Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > zwischen Lippe und Ruhr > NW 3.16c
 
NW 3.16c Herne: Zechenbahn Friedrich der Große
Ausgehend von zwei bereits zu Bahntrassenwegen ausgebauten Strängen der Zechenbahn auf Friedrich der Große ist im Mai 2019 der erste Teil einer Anbindung in Richtung Zentrum hinzugekommen, die später bis zum Hauptbahnhof verlängert werden soll: ein weiterer kleiner Baustein zu einem immer raddurchlässiger werdenden Ruhrgebiet.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,6 km (davon ca. 3,1 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

wg. bzw. asph. und Verbundpflaster; für den Neubauabschnitt Asphalt mit einer Ausbaubreite von 3,5 m

Status / Beschilderung: noch nicht beschildert
Eröffnung des Radwegs:
Radwegebau:

Der Ausbau der Trasse zwischen Werderstraße und Gneisenaustraße wurde zum Großteil vom RVR finanziert. Nach der Sanierung zweier Brücken im Sommer 2018 sollte der Weg im Herbst 2018 fertig gestellt werden, die Arbeiten verzögerten sich jedoch, sodass der neue Abschnitt erst am 20. Mai 2019 freigegeben werden konnte.

Planungen:

Über den aktuellen Bauabschnitt hinaus ist langfristig eine Weiterführung um 1,2 km bis zum Bahnhof Herne geplant. [Mai 2019]

Messtischblatt: 4409
Route: Herne, ehem. BÜ Herderstraße – Zeche Friedrich der Große; am Zechengelände zwei Stränge
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Zeche Friedrich der Große
20.09.2019

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 3.16c
12.04.2017: "RVR-Mittel für Straße, Radweg und Schule" (Der Westen)
21.04.2017: "Zechenbahntrasse: Fuß- und Radweg in Herne soll Kanal und Innenstadt verbinden" (WAZ)
09.04.2018: "Stadt: Radweg-Arbeiten an alter Bahntrasse gehen weiter" (WAZ, Herne)
20.05.2019: "Auf zum Kanal: Neue Fahrradtrasse in Herne eröffnet" (WAZ)

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


An Durchgang zwischen der Josefinenstraße und Werderstraße …

… beginnt der Weg auf der ehemaligen Zechenbahn Friedrich der Große, …

… der kurz darauf die Roonstraße überquert.

Auf der Brücke sind die beiden ehemaligen mittleren Gleise als Weg ausgebaut.

Im Bereich des Zugangs Knappschaftstraße …

… verschwenkt der Weg um ein Regenrückhaltebecken.

An der Brücke Horsthauser Straße waren die Arbeiten im August 2019 noch nicht ganz abgeschlossen.

Hinter der Brücke liegt noch ein Stück Gleis.

Hinter dem ehem. BÜ Langforthstraße …

… geht es unter der Autobahn 42 hindurch.

… zur ehemaligen Streckenverzweigung.

Geradeaus ist der Ast zum Liegehafen Herne nicht asphaltiert …

… und passiert hinter einem Einschnitt …

… eine Querstraße …

… und bleibt weiter am Rand des Gewerbegebiets.

Am Wendehammer vor dem Lippehafen biegt der Weg nach Süden weg …

… und endet an einer Querstraße,

Der südliche Ast ist asphaltiert …

… wobei später der exakte Trassenverlauf nicht ganz sicher nachzuvollziehen ist.

Der Weg verläuft später entlang des Zechenrings …

… und Von-Waldthausen-Straße bis zur ehem. Einmündung in die Dortmund-Essener Bahnstrecke.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.56200, 7.25540
[N51° 33' 43.20" E7° 15' 19.44"]
51.56044, 7.25969
[N51° 33' 37.58" E7° 15' 34.88"]
1,3 km geplant OSM / Bing / GMap
2 51.55950, 7.24209
[N51° 33' 34.20" E7° 14' 31.52"]
51.56202, 7.25532
[N51° 33' 43.27" E7° 15' 19.15"]
2,3 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.56200, 7.25540
[N51° 33' 43.20" E7° 15' 19.44"]
51.55927, 7.25336
[N51° 33' 33.37" E7° 15' 12.10"]
1,8 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW kreisfreie Stadt Herne 2,1 km 1,0 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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