Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > südlich der Ruhr > NW 4.24a
 
NW 4.24a Hälvertalbahn: Schalksmühle – Halver (Teilstücke der Strecke)
Die beiden Abschnitte, die abseits der Straße verlaufen, haben ihren Reiz. Dazwischen gibt es leider keine Alternative zur Landesstraße.
Streckenlänge (einfach): ca. 9,7 km (davon ca. 3,3 km auf der ehem. Bahntrasse)
bei Schalksmühle sind weitere 0,6 km als Fußweg erhalten
Höhenprofil: langgez. l. St. von Schalksmühle (220 m) nach Halver (420 m)
Oberfläche:

wg.

Status / Beschilderung: "Schnurrenweg" in Schalksmühle: Fußweg, nordöstlich von Halver ohne StVO-Beschilderung; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: Kreis Altenaer Eisenbahn / Schalksmühle – Halver; 9 km (1000 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 5. März 1888
Stilllegung der Bahnstrecke: Dezember 1949 (Pv), 25. Juli 1952 (Gv)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblätter: 4711, 4811
Route: Schalksmühle – Halver
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Kreis Altenaer Eisenbahn
26.12.2010

Pressespiegel zum Bahntrassenweg NW 4.24a
17.07.2008: "Von der Mühle über alte Bahntrassen: Radfahren vor der Haustür - Neue Karte wird erstellt" (Westfälische Rundschau, Halver)

Befahrung: April 2010

Fahrtrichtung Süd

SCHALKSMÜHLE (Märkischer Kreis)
0,0 Abzweig Hälverstraße / L 868 von der Volmestraße / B 54 in SCHALKSMÜHLE: die Volme über- und die Eisenbahn unterqueren; am Kreisverkehr geradeaus folgen: der Straße mit langgez. l. St. aus dem Ort folgen
  0,0 Vom P&R-Platz des Bf Schalksmühle an der Worthstraße ist die Trasse auf 600 m als Fußweg („Schnurrenweg“) erhalten.
HALVER (Märkischer Kreis)
3,6 der Straße an Steinbach vorbei folgen, die Hälver überqueren und der Straße geradeaus und in Carthausen weiter folgen (mehrere Einmündungen, Teich); langgez. l. St.; an der Einmündung Kruppstraße geradeaus folgen
5,2 die B 229 queren: Wanderparkplatz; dem Weg mit l. St. und Wegeschäden folgen (erkennbar auf der ehem. Trasse)
5,7 an der Zufahrt Bocherplatz schräg rechts: Naturlehrpfad; mehrere Dämme und Einschnitte; langgez. l. St.
8,0 in HALVER-EICHHOLZ schräg links: Falkenstraße (l. St.); an einer Kreuzung geradeaus folgen
8,5 links: Von-Vincke-Straße / B 229
8,9 an der Ampel schräg rechts: Von-Vincke-Straße (St.); die B 229 überqueren
9,1 links: Thomasstraße (flache Kuppe, am Rathaus vorbei)
9,4 am Ende rechts: Frankfurter Straße (l. Gef.); an der Kreuzung Bahnhofstraße geradeaus folgen: Kopfsteinpflaster; bis zur Einmündung Jugendheimstraße (9,7)
  9,7 links: zum Bahntrassenweg NW 4.14



Beginn des Schnurrenwegs an der Südseite des Bf Schalksmühle.

Der Weg verläuft auf der ...

... straßenabgewandten Talseite (Blick zurück) ...

... zu einer Holzbrücke über die Hälver .

Schild mit deutlichem Hinweis auf die Vergangenheit des Weges.

Im Verlauf der Landesstraße finden sich keine Spuren der Bahn mehr.

Erst bei Öckinghausen gibt sich ein Feldweg ...

... als frühere Bahntrasse zu erkennen, ...

... der am Waldrand entlangführt ...

... und einige Dämme aufweist.

Blick ins Hälvertal.

Die Strecke gewinnt stetig an Höhe.

Blick zurück.

Der oberste Abschnitt liegt im Wald.

Vor Halver (Blick zurück) ...

... endet der Weg an der Falkenstraße (Blick zurück).

 

Download gpx-Datei

Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.24261, 7.53064
[N51° 14' 33.40" E7° 31' 50.30"]
51.18655, 7.50127
[N51° 11' 11.58" E7° 30' 4.57"]
9,7 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.20619, 7.52921
[N51° 12' 22.28" E7° 31' 45.16"]
51.19329, 7.50833
[N51° 11' 35.84" E7° 30' 29.99"]
3,3 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
NW Märkischer Kreis Halver 3,3 km
NW Märkischer Kreis Schalksmühle


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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