Bahntrassenradeln – Details

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TH18 Föritz – Neuhaus-Schierschnitz
Der durchaus reizvolle, aber kurze Bahntrassenweg von Föritz nach Neuhaus-Schierschnitz weicht mehrfach vom alten Trassenverlauf ab und besitzt daher nicht mehr überall das ursprüngliche Höhenprofil. Verbesserungspotential bei Wegweisung und Straßenquerungen.
Streckenlänge (einfach): ca. 5,4 km (davon ca. 3,2 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: l. Gef. von Föritz (410 m ü. NN) nach Neuhaus-Schierschnitz (330 m); steilere Passagen im Bereich eines verschütteten Einschnitts und eines abgetragenen Damms
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg; keine Wegweisung; RVK: II-46
Eisenbahnstrecke: 5013 / Sonneberg Ost – Stockheim; 13 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: Sonneberg – Köppelsdorf-Oberlind: 1886, Köppelsdorf-Oberlind – Neuhaus-Schierschnitz: 15. Dezember 1900, Neuhaus-Schierschnitz – Stockheim: Juni 1901
Stilllegung der Bahnstrecke: Juli 1945 (Neuhaus-Schierschnitz – Burggrub; Zonengrenze), 24. September 1967 (Pv Sonneberg-Ost – Neuhaus-Schierschnitz, Gv bis Oktober 1970), September 1972 (Pv Burggrub – Stockheim, Gv bis Februar 1987)
Eröffnung des Radwegs:
  • 2010 (Neuhaus-Schierschnitz – Föritz inkl. Brücke bei Schwärzdorf)
Planungen:

Der straßenbegleitende Radweg soll 2018/19 von Föritz um 0,7 km bis nach Sonneberg verlängert werden. [März 2018]

Messtischblatt: 5633
Route: Föritz – Schwärzdorf – Neuhaus-Schierschnitz
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Sonneberg–Stockheim
01.04.2018

Pressespiegel zum Bahntrassenweg TH18
26.08.2010: "Witterung nagt am Viadukt" (Freies Wort, Sonneberg)
08.09.2010: "Eine Kur für eine alte rote Dame" (Freies Wort, Sonneberg)

Befahrung: Juni 2016

Fahrtrichtung Nord

NEUHAUS-SCHIERSCHNITZ (Landkreis Sonneberg)
0,0 am Südrand von NEUHAUS-SCHIERSCHNITZ von der Straße nach Lindenberg (K 27) in die Straße Mühlendamm und hinter der Werkstatt rechts: asph., etwas kurviger R/F; über eine Brücke und an einer überdachten Tischgruppe vorbei; bei 0,6 rechts folgen, über eine weitere Brücke und an der ehem. Bahnbrücke geradeaus folgen
0,8 die Schierschnitzer Straße / L 2662 wenig rechts versetzt queren, am Rathaus vorbei und mit k. St. auf den Bahndamm (im Bereich der Straße / kleiner Parkplatz abgetragen): asph. R/F mit Brücke und überdachter Tischgruppe
1,6 am Ende auf dem Marker Weg wenig links versetzt: Marker Hang (l. St.); schräg links folgen
1,8 vor den Garagen rechts: asph. R/F (Pfostensperre); ab der Linkskurve wieder auf der Trasse
2,0 die B 89 queren (Drängelgitter, „Radfahrer absteigen“), dann wenig links versetzt zurück auf den ehem. Bahndamm; l. St.; hinter dem Ort wurde ein Einschnitt verschüttet: stärkere St.; überdachte Tischgruppe, dann l. Gef.
FÖRTITZ (Landkreis Sonneberg)
2,9 hinter einer Einmündung mit einer leichten Verschwenkung wieder auf die Trasse; der Weg verläuft am Ortsrand von SCHWÄRZDORF; eine Straße überqueren; flacher Einschnitt und hinter einem Damm über eine weitere Brücke
4,0 die Ortsstraße und bei 4,5 die Flurstraße queren (jeweils „Radfahrer absteigen“)
4,6 die B 89 versetzt queren (zwei Drängelgitter; „Radfahrer absteigen“); durch einen Einschnitt
SONNEBERG (Landkreis Sonneberg)
5,1 an der Gemeindegrenze Ende des Bahntrassenwegs; schräg links: straßenbegleitender R/F der B 89 (l. Gef.)
5,4 am Kreisverkehr links: Steinräum
  5,4 links: Mitwitz 19; Heubisch 8,2; Coburg 26; Neustadt n.- Coburg 12; Eisfeld 34; Sonneberg 4,5



Etwas nördlich des ehemaligen Bahnhofs Neuhaus-Schierschnitz ...

... ist der Damm mit einer Brücke erhalten, ...

... anschließend im Bereich der Schierschnitzer Straße (Parkmöglichkeit) ...

... und des Rathauses aber abgetragen.

Der folgende Abschnitt ist als Weg ausgebaut, ...

... der einen Weg überquert und eine überdachte Tischgruppe passiert.

Ab dem Marker Weg geht es mit einem Schlenker über den Marker Hang ...

... wieder auf die Trasse (für Radfahrer erst hinten am höheren Baum).

Die Bundesstraße 89 ...

... wird etwas versetzt gequert.

Der Weg steigt zunächst leicht ...

... und im Bereich eines zugeschütteten Einschnitts deutlicher an

Rastplatz auf der Kuppe.

Hinter einer Einmündung geht es auf der Trasse weiter.

Große Brücke über die Straße nach Schwärzdorf.

Bei Föritz ...

... verläuft der Weg zunächst auf einem Damm, ...

... dann wird die Ortsstraße gekreuzt.

Bei Weidhausen ...

... müssen kurz hintereinander die Flurstraße ...

... und die stark gesicherte Bundesstraße gequert werden.

Am nächsten ehemaligen Bahnübergang ...

... endet der Bahntrassenweg schließlich an der Bundesstraße vor Sonneberg.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 50.34654, 11.21761
[N50° 20' 47.54" E11° 13' 3.40"]
50.30589, 11.24244
[N50° 18' 21.20" E11° 14' 32.78"]
5,4 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 50.34497, 11.22095
[N50° 20' 41.89" E11° 13' 15.42"]
50.34174, 11.22407
[N50° 20' 30.26" E11° 13' 26.65"]
0,4 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 50.34148, 11.22467
[N50° 20' 29.33" E11° 13' 28.81"]
50.32948, 11.23751
[N50° 19' 46.13" E11° 14' 15.04"]
1,7 km OSM / Bing / GMap
3 (1) 50.32551, 11.24045
[N50° 19' 31.84" E11° 14' 25.62"]
50.32172, 11.24136
[N50° 19' 18.19" E11° 14' 28.90"]
0,4 km OSM / Bing / GMap
4 (1) 50.32157, 11.24122
[N50° 19' 17.65" E11° 14' 28.39"]
50.32119, 11.24070
[N50° 19' 16.28" E11° 14' 26.52"]
0,1 km OSM / Bing / GMap
5 (1) 50.31902, 11.23904
[N50° 19' 8.47" E11° 14' 20.54"]
50.31366, 11.24017
[N50° 18' 49.18" E11° 14' 24.61"]
0,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
TH Landkreis Sonneberg Föritz 2,1 km
TH Landkreis Sonneberg Neuhaus-Schierschnitz 1,1 km
TH Landkreis Sonneberg Sonneberg


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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